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Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen. Finanzlexikon: immobilieimmobilie Eine Immobilie (lat. in-mobilis, unbeweglich) ist eine nicht bewegliche Sache, nämlich ein Grundstück sowie dessen Bestandteile und Zubehör (z. B. Gebäude). Aufgrund ihrer Unbeweglichkeit unterliegen Immobilien anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter bezüglich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. So erfordern Kauf und Eigentumsübergang eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt, vgl. Abstraktionsprinzip) und einen entsprechenden Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch. |
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